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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Willkommen bei der DLRG Ortsgruppe Anröchte!

Möchten Sie als Lehrkraft mit Ihren Schülerinnen und Schülern Ausflüge ins oder ans Wasser durchführen? Dann ist die "Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte" unerlässlich.
Wir als DLRG Ortsgruppe Anröchte möchten Sie dazu ermutigen, diese zu erwerben. Diese spezielle Ausbildung ermöglicht es Ihnen, gemeinsam mit Ihren Schülergruppen schwimmen zu gehen und ihnen dabei die notwendige Sicherheit zu bieten.

Unsere Ortsgruppe bietet diese Kurse auf Anfrage an, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Die "Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte" umfasst insgesamt 6 Lehreinheiten, jede davon dauert 45 Minuten. Die Kurse können entweder als kompaktes Blockseminar über ein Wochenende oder an einem einzelnen Tag angeboten werden - ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

Während der Ausbildung werden Sie von unseren erfahrenen und qualifizierten Trainern begleitet. Sie erhalten eine umfassende Einführung in Rettungstechniken, Erste Hilfe Maßnahmen und Notfallmanagement im Wasser. Darüber hinaus werden Sie auch über die wichtigsten Aspekte der Wasserrettung und -sicherheit informiert.

Die "Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte" bietet Ihnen nicht nur das nötige Wissen, sondern vermittelt Ihnen auch das Selbstvertrauen und die Fähigkeiten, um Ihre Schülerinnen und Schüler sicher beim Schwimmen begleiten zu können. Gleichzeitig lernen Sie, potenzielle Gefahrensituationen zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren.

Kontaktieren Sie uns einfach, um weitere Informationen zu erhalten und Ihren Kurs zu buchen. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrer Ausbildung zur "Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte" unterstützen zu dürfen. Gemeinsam sorgen wir für eine sichere und unvergessliche Schwimmerfahrung für Sie und Ihre Schülerinnen und Schüler!

 

Erlass zur Sicherheitsförderung im Schulsport

Rückwirkend zum 01.12.2014 sind die vom Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) geplanten Änderungen zum Sicherheitsförderungserlass in Kraft getreten. Den Erlass sowie viele weitere Informationen rund um das Thema Sicherheitsförderung im Schulsport finden Sie auf der Homepage „Schulsport NRW“. 

Was ändert sich im neuen Erlass hinsichtlich der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte?

Die wichtigste Änderung betrifft die Auffrischung der Rettungsfähigkeit. Diese muss spätestens nach 4 Jahren nachgewiesen werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieses Auffrischungszeitraums trägt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

Für die Abnahme der Rettungsfähigkeit sind u.a. die schwimmsporttreibenden Verbände (DLRG Westfalen, DLRG Nordrhein, DRK Wasserwacht und Schwimmverband NRW) zuständig. Die Teilnahmegebühr ist auf 60,- pro Teilnehmer/in festgesetzt und enthält alle Nebenkosten wie z.B. die Gebühren für die Schwimmbadnutzung.

Fragen oder Anmerkungen zur Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte?

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